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VGH Bayern, 10.08.2001 - 2 ZS 01.1525 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081
Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem …
Soweit in der Rechtsprechung in Erwägung gezogen wird, dass ein an einen Waldrand "heranrückendes" Gebäude aufgrund der Gefahr umstürzender Bäume in besonderen Fallgestaltungen ggf. ausnahmsweise wegen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot bauplanungsrechtlich unzulässig sein kann, wenn eine ganz konkrete, nicht jedoch bloß abstrakte Baumwurfgefahr besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 12;… B.v. 29.10.2020 a.a.O.;… B.v. 16.12.2019 - 1 ZB 18.268 - RdL 2020, 152 = juris Rn. 9; zum Sonderfall der Befreiung von einer zum Nachbargrundstück hin festgesetzte Baugrenze vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2001 - 2 ZS 01.1525 - juris Rn. 6), ergibt sich auch hieraus für die vorliegende Konstellation kein nachbarliches Abwehrrecht der Antragsteller. - VG München, 03.11.2015 - M 1 K 15.3173
Baugenehmigung für Wohnhaus am Waldrand
Anders als gegebenenfalls bei einer Wochenendhausbebauung mit 3 m Abstand zum Wald (…hierzu VGH BW, U.v. 7.12.1988 - 3 S 2993/88 - BauR 1989, 441 - juris Rn. 33) gilt das jedenfalls bei einem Wohnbauvorhaben eines Einfamilienhauses mit mehr als 11 m Abstand (…BayVGH, U.v. 10.3.1987 a. a. O., dort mit bis zu 80 m hohem Baumbestand), verbunden mit einer vom Bauvorhaben weg in Richtung Wald weisenden Hauptwindrichtung (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2001 - 2 ZS 01.1525 - juris Rn. 6 zum Fall einer zum Bauvorhaben weisenden Hauptwindrichtung).